Mit spätestens 01.01.2019 endet die gesetzliche Übergangsfrist und das neue Regelwerk ist zwingend umzusetzen.
-Die Änderung der Regelkonsistenz des Betons von bisher F45 (42-48cm) auf nunmehr F52 (49cm bis 55cm).
-Die Verschiebung des W/B Wertes bei XC4
-Zusätzliche Expositionsklassen für die Definition der Wassereindringtiefe (XW1 und XW2)
-Anpassung der Wärmeentwicklungsklassen (WE1 und WE2)
-Änderungen der Grenzwerte bei Luftporengehältern XF2 und XF3
-Neuerungen bei der Definition SB (Sichtbeton)
-Streichung der Sorte HL-B aus der Norm
-Änderungen des Begriffes „Erstprüfung“ auf nunmehr „Eignungsprüfung“
-Aufnahme von Indikativen Druckfestigkeitsklassen
-Änderungen für Intervalle von Identitätsprüfungen
-Regelungen für Faserbetone
… und viele weitere Punkte, welche speziell die Hersteller und Prüfungsumfänge/Prüfungsvorgaben betreffen.Die Umstellung betrifft in erster Linie die Betonhersteller, jedoch auch für den Verwender sind einige Punkte wesentlich.